Taxes
Zahlungen im Rahmen des Honnef Bildungsfonds stellen Studiengebührenzahlungen dar. Und diese sind nach derzeitiger Rechtslage jeweils zum Zahlungszeitpunkt steuerlich absetzbar.
Eine steuerliche Berücksichtigung der Zahlungen für ein Erststudium ist als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von jährlich 6.000 EUR möglich. Über 10 Jahre ergibt sich so eine Reduktionsmöglichkeit des zu versteuernden Einkommens um 60.000 EUR. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% entsteht also maximal ein Steuervorteil von 25.200 EUR. Diese Steuererstattung macht damit den Honnef Bildungsfonds auch dann noch sehr attraktiv, wenn das eigene Einkommen hoch ausfällt.
Bei einer sofortigen Zahlung der Studiengebühren existiert diese Abzugsmöglichkeit nur für die drei Studienjahre und fällt damit in einen Zeitraum, in dem kaum eigenes Einkommen erzielt wird. Die Höchstgrenze wird zudem auch bereits durch weitere ansetzbare Kosten des Studiums erreicht. Alle anderen Versuche (Steuerliche Absetzung der Zahlungen durch die Eltern, Abzug als Werbungskosten zum Aufbau von Verlustvorträgen) lassen sich in der Praxis nicht umsetzen. Auch bei einer Kreditfinanzierung ist keine spätere steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren möglich
Die Darstellung der steuerlichen Abzugsfähigkeit gibt die Gesetzeslage von Oktober 2011 wieder. Zukünftige Änderungen oder abweichende Rechtssprechung sind nicht auszuschließen. Insofern stellt brain capital diese Informationen ohne Gewähr zur Verfügung.


